Automatik-Rettungswesten im Flugzeug:

Darf ich meine Automatik-Rettungsweste mit ins Flugzeug nehmen?
Eine Frage, die spätestens dann aufkommt, wenn die Automatik-Rettungsweste inkl. CO₂-Patrone mit ins Fluggepäck soll. Seit dem 01. Januar 2019 gibt es keine Größenbeschränkungen mehr für CO₂-Patronen in Rettungswesten. Dennoch gibt es bei der Mitnahme einiges zu beachten!
… ein paar Details sind zu beachten!
Gesetzliche Bestimmung seit dem 01.01.2019
Die Größenbeschränkung für CO₂-Patronen von Rettungswesten für die Mitnahme im Fluggepäck wurde von der International Civil Aviation Organization (ICAO) auf einer Sitzung des “Dangerous Goods Panels” zum 01. Januar 2019 aufgehoben. Auch die internationale Luftverkehrs-Vereinigung IATA (International Air Transport Association) hat sich diesen Vorgaben angeschlossen. Damit sind die Vorgaben von allen Luftfahrtunternehmen weltweit einzuhalten.
Jeder Fluggast darf je eine Rettungsweste mit maximal zwei CO₂-Patronen und zwei Ersatzpatronen im Gepäck mitführen.
Eine Volumenbegrenzung von 50 ml gilt für Rettungswesten nicht, sondern lediglich für andere Geräte. In den IATA-Bestimmungen ist in diesem Zusammenhang nur die Rede von „kleinen Ersatz-Kartuschen“, die jedoch nicht genauer definiert sind.

Regeln für die Mitnahme von CO₂-Patronen

Die Mitnahme ist grundsätzlich erlaubt
- im oder als aufgegebenes Gepäck
- im oder als Handgepäck
Die Genehmigung der Fluggesellschaft ist erforderlich.
Zusätzlich ist zu beachten, dass
- nur eine Automatik-Rettungsweste pro Person erlaubt ist
- die unbeabsichtigte Auslösung der Automatik-Rettungsweste ausgeschlossen ist
- die Automatik-Rettungsweste mit max. zweiCO₂-Patronen ausgestattet ist
- nicht mehr als zwei Ersatz-CO₂-Patronen mitgeführt werden dürfen.
Gut zu wissen: Regelung noch nicht überall übernommen!
Grundsätzlich dürfen Fluggesellschaften eigene Regeln für Gepäck und gefährliche Güter festlegen.
Luftverkehrsgesellschaften können die Mitnahme verweigern – es besteht keine Beförderungspflicht.
In der Vergangenheit war die Mitnahme von max. 28 g CO₂-Patronen erlaubt. Trotz der internationalen Regelung kann es durchaus vorkommen, dass noch nicht alle Fluggesellschaften und Flughäfen ihre Gefahrgut-Vorgaben angepasst haben.


Bei Flugbuchung Weste und Patrone anmelden!
Gemäß der ICAO T.I. und IATA-DGR-Bestimmungen ist für die Mitnahme von Automatik-Rettungswesten und CO₂-Patronen die Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich. Vermerken Sie daher schon bei der Buchung des Flugtickets, dass Sie eine Automatik-Rettungsweste inkl. CO₂-Patronen mitnehmen möchten. Die Airline hat die Möglichkeit, dies auf dem Flugticket zu vermerken, was das Einchecken bzw. die Sicherheitskontrolle vereinfacht.
Unsere Empfehlung:
- Geben Sie Ihre Automatik-Rettungsweste und CO₂-Patrone/n als Gepäck auf. Nehmen Sie CO₂-Patronen nicht im Handgepäck mit
- Packen Sie Ihre Automatik-Rettungsweste und die CO₂-Patrone als letztes oben auf Ihr Gepäck
- Legen Sie max. eine mögliche Ersatzpatrone sichtbar zu der mitgeführten Weste
Hilfreiche Links

Autoren: Britta Sloan / Birthe Döring
Wir übernehmen keine Garantie für die Vollständigkeit der Angaben.
Was sagst Du zu diesem Artikel? Wie sind Deine Erfahrungen?
Wir freuen uns über Deine Meinung, Austausch oder Anregung!
Schaue auch auf unseren Kanälen vorbei.
Wir freuen uns über Likes, Bewertungen und „Follows“!
Bildquellen: pexels.com | pixabay.com
4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Mir hat man zuletzt am 16.09.2023 in Hurghada 2 Patronen 28g auf dem Rückflug mit Condor aus dem Koffer geholt und einkassiert.
Auf dem Hinflug hatte es keinen interessiert. Es half keinerlei intervenieren meinerseits.
Das ist ja wirklich sehr ärgerlich, dass sie dir in Hurghada die Patronen abgenommen haben. Die IATA-Regeln erlauben normalerweise den Transport von Patronen (Munition) im aufgegebenen Gepäck, solange die richtig verpackt und deklariert sind. Aber es liegt leider letztendlich im Ermessen der Fluggesellschaft und der örtlichen Sicherheitsbehörden, ob sie das zulassen. Wie im Beitrag erwähnt, kann das von Flug zu Flug unterschiedlich sein. Es ist also wichtig, sich vorher gut zu informieren, um Überraschungen zu vermeiden.
Der Link zu “Lufthansa: Mitnahme von gefährlichen Gegenständen“ funktioniert nicht (mehr).
Hallo Kay,
vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben heute die Links geprüft, korrigiert und einen auch ergänzt!