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  • Erstellungsdatum 27. September 2022
  • Zuletzt aktualisiert 29. September 2022

Die Seemeilenbestätigung kann formlos ausgestellt werden. Eine gesetzliche Anforderung oder eine Anforderung des DSV (Deutschen Seglerverband) gibt es nicht. Die zu bestätigenden Inhalte müssen den formulierten Anforderungen des DSV für die Bestätigung von Seemeilen entsprechen.

Für die Zulassung zur DSV-Prüfung zum Sportküstenschifferschein (SKS), Sportseeschifferschein (SSS) und Sporthochseeschifferschein (SHS) wird ein Seemeilennachweis bzw. eine Seemeilenbestätigung gefordert. Folgend ist eine Auflistung der geforderten Seemeilen für die entsprechenden DSV-Scheine

  • SKS: Nachweis über 300 ersegelte Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich
  • SSS: Nachweis von 1000 Seemeilen auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SBF-See)
    oder 700sm auf Yachten in küstennahen Seegewässern (nach Erwerb SKS) als Wachführer oder dessen Vertreter.
  • SHS: Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich (nach Erwerb des Sportseeschifferscheins) als Wachführer

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