Beschreibung
Seitenpeilung bei eigenem Kurswechsel
Sie beobachten mit ihrem „Head Up“ eingestellten Radargerät um 11:15 Uhr in Radarseitenpeilung 280° ein anderes Fahrzeug „B“ in 8,5 sm Entfernung. Dabei lag ein rechtweisender Kurs von 125° an. Um 11:30 Uhr peilen Sie es erneut in 3,5 sm Entfernung, die Radarseitenpeilung beträgt jetzt 290° bei einem rechtweisenden Kurs von 134°. Ihr durchschnittlich gefahrener rechtweisender Kurs beträgt 130° bei einer Geschwindigkeit von 7,0 kn.
Gesucht
5a. Der dichteste Annäherungspunkt zu „B“: wie dicht, wann und in welcher Peilung?
5b. Tatsächliche Geschwindigkeit und tatsächlicher Kurs von „B“
Bei den beiden Beobachtungen liegen unterschiedliche rechtweisende Kurse an. Seitenpeilungen beziehen sich aber immer auf den gerade anliegenden Kurs, deshalb dürfen sie nicht ohne Korrektur eingetragen werden. Die Lösung zeigt zwei Wege: die Korrektur auf den Durchschnittskurs in Head Up oder die Umrechnung in rechtweisende Peilungen für North Up.
