Class M Standard für
AIS & DSC-MOB Notsender
Welche Geräte betroffen sind, warum die Umstellung erfolgt und was Skipper wissen müssen.
AIS & DSC MOB-Seenotsender sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsausrüstung an Bord – die neue ECC/DEC/(22)02-Verordnung wirft jedoch viele Fragen auf. Ab 2025 gelten strengere Anforderungen, die nicht jedes Gerät erfüllt. Was steckt hinter dem Class M Standard – und welche Möglichkeiten gibt es für Skipper?

Klarheit in den neuen Regeln
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Welche neuen Anforderungen gelten für MOB Seenotsender mit AIS & DSC ab 2025?
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Was bedeutet das für ältere Notsender?
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Worauf solltest du achten, wenn du einen neuen MOB-Seenotrettungssender kaufst?
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Welche Rolle spielt dabei die SOLAS-Konvention?
Kurz gesagt: Wir zeigen dir, was du wissen musst, um 2025 sicher und regelkonform unterwegs zu sein.
Class M Notsender – was macht sie anders?
Technische Neuerungen einfach erklärt
Viele AIS-MOB Notsender verfügen über eine DSC-Funktion, erfüllen aber dennoch nicht die neuen Anforderungen. Der entscheidende Unterschied liegt in der Zwei-Wege-DSC-Kommunikation:
- Ältere DSC-fähige MOB-Seenotsender senden einen DSC-Notruf, verfügen aber nur über einen DSC-Sender. Das Signal wird solange ausgesendet, bis der Notsender manuell abgeschaltet wird.
- Class M konforme MOB-Seenotsender mit DSC besitzen zusätzlich einen DSC-Empfänger. Sie erkennen, wenn ihr Notruf bestätigt („acknowledged“) wurde, und stoppen dann automatisch die wiederholte Aussendung des DSC-Notrufs. Ihr AIS-Signal mit Positionsangabe bleibt jedoch weiterhin aktiv.
Diese neue Funktion entlastet die DSC-Frequenzen und stellt sicher, dass Notrufe effektiver verarbeitet werden.


Was ändert sich konkret?
Neue MOB-Klassifizierung und Kanalregelungen
- Neue AIS-Klassifizierung: Neben Class A (Berufsschifffahrt) und Class B (Sportboote) gibt es nun Class M – speziell für MOB-Seenotsender mit DSC-Alarm.
- Einschränkung der AIS-Kanäle 1 & 2: AIS-MOB-Notsender senden ihr Signal über die AIS-Kanäle 1 & 2 (161,975 MHz & 162,025 MHz). In europäischen Ländern, die die Verordnung umsetzen, ist die Nutzung dieser Kanäle ab dem 31. Dezember 2024 nur noch für Class M MOB Notfallsender und mobile AtoNs (Aids to Navigation) erlaubt.
Gilt die Class M Regelung in deinem Fahrgebiet?
Der aktuelle Stand der Umsetzung in Europa
Die ECC/DEC/(22)02-Verordnung wird nicht in allen Ländern gleichzeitig eingeführt. Einige Länder haben die neuen Vorgaben bereits umgesetzt, während andere sich noch in der Planungsphase befinden.
Umsetzungsstatus (Stand: März 2025)
Bereits umgesetzt: Frankreich, Dänemark, Irland, Italien, Schweiz.
In Planung: Deutschland, Großbritannien, Belgien.
Noch nicht umgesetzt: Niederlande, Tschechien, Lettland.
Detaillierte Informationen zur Umsetzung in den einzelnen Ländern sind in der offiziellen CEPT-Datenbank verfügbar.
Die Verordnung gilt ausschließlich in Ländern, die Mitglied der CEPT (European Conference of Postal and Telecommunications Administrations) sind. In Staaten außerhalb der CEPT, beispielsweise in den USA, Australien oder Neuseeland, gibt es derzeit keine Einschränkungen – dort können AIS-MOB-Geräte weiterhin wie gewohnt genutzt werden.
Welche AIS-MOBs erfüllen den Class M Standard?
Alle verfügbaren Modelle im direkten Vergleich
Die Tabelle bietet eine Übersicht der verfügbaren Class M AIS-MOB-Seenotsender und ihrer technischen Merkmale wie DSC-Transmitter & Receiver, NFC, 121,5 MHz Homing Signal, GNSS, Strobe Light und Batterielaufzeit. Sie zeigt Class M konforme Seenotsender wie den Ocean Signal MOB2, sMRT Alert und Weatherdock easy2-MOB, aber auch nicht Class M Geräte wie den Ocean Signal MOB1 und Weatherdock easyRESCUE-PRO3.
Welche Rolle spielt die SOLAS bei der Class M Regelung?
Die SOLAS-Konvention (Safety of Life at Sea) ist das weltweit wichtigste Regelwerk zur Sicherheit auf See und wird von der International Maritime Organization (IMO) verwaltet. Sie legt internationale Standards für Notfallkommunikation und Rettungsmittel fest.
Ein zentraler Grundsatz der SOLAS-Konvention besagt, dass Personen in Seenot jedes verfügbare Mittel nutzen dürfen, um auf sich aufmerksam zu machen und Hilfe zu erhalten. Dies ist in Chapter IV (Radiocommunications), Regulation 1, Clause 3 festgelegt:
„Keine Bestimmung in diesem Kapitel soll verhindern, dass ein Schiff, ein Rettungsmittel oder eine Person in Seenot alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel nutzt, um Aufmerksamkeit zu erregen, ihren Standort bekannt zu machen und Hilfe zu erhalten.“
Auch wenn die neue ECC/DEC/(22)02-Verordnung die Nutzung bestimmter AIS-Kanäle einschränkt, bleibt dieser SOLAS-Grundsatz international bestehen.
Rechtliche Grundlagen und internationale Vorgaben

Schlussgedanken
AIS-MOB Notsender im Wandel – Sicherheit bleibt das Ziel
Neue Vorschriften wie die ECC/DEC/(22)02-Verordnung verändern die technische Landschaft, doch der SOLAS-Grundsatz bleibt bestehen: Jeder darf in einer Notlage alle verfügbaren Mittel nutzen. Damit Skipper auch 2025 regelkonform unterwegs sind, lohnt sich ein Blick auf die aktuellen Vorschriften im Fahrtengebiet.