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Sportseeschifferschein (SSS)
Auf Grundlage der amtlichen Vorgaben, erklärt von Ausbildern, die selbst unterrichten.
Voraussetzungen
für den SSS
Pflicht oder Kür: wer braucht den SSS
Pflicht ist der SSS nur gewerblich: Ausbildungsyachten, Traditionsschiffe, gewerbsmäßig geführte Yachten in küstennahen Seegewässern, also bis 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Privat ist er freiwillig, niemand muss ihn machen.
Wer tiefer einsteigen möchte
Der SSS ist der logisch nächste Schritt. Vieles kommt neu dazu: Gezeitenberechnung nach englischen Unterlagen, Radarplotten und Kollisionsverhütung unter Radar, elektronische Navigation, Stabilität und Yachttechnik, Notfallmanagement an Bord. Wissen, das jeden Törn sicherer macht.

Die Ausbildung gliedert sich in vier Fächer. Wer die Prüfung ablegen möchte, kann sie einzeln oder kombiniert absolvieren. Die folgende Übersicht zeigt die wesentlichen Inhalte.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:
Navigation
- • Seekarten und nautische Veröffentlichungen
- • Kurs- und Peilungsverwandlung, terrestrische Schiffsortsbestimmung
- • Stromnavigation und Kompasskontrolle
- • Gezeitenkunde: Gezeitentafeln, Stromatlanten, Lotungsbeschickung
- • Elektronische Navigation: GPS, Radar, Kartenplotter, AIS
- • Papierseekarte und nautische Literatur
- • ECS
- • Radar
Seemannschaft
- • Yacht, Seetüchtigkeit, Stabilität, Schwimmfähigkeit
- • Organisation an Bord und Sicherheitsausrüstung
- • Sicherheitsdienst: Sicherheitsrolle, Brand- und Leckabwehr
- • Notfallmaßnahmen, Hilfeleistung, Erste Hilfe und funkärztliche Beratung
- • Manövrierkunde, Ankermanöver, Fahren in schwerem Wetter
- • Rettungsmanöver und Notfallmanagement
- • Handhabung der Yacht
- • Technik an Bord
Schifffahrtsrecht
Theorie
- • Schiffspapiere, Logbuchführung, Ausrüstungspflicht, Besetzung
- • Kollisionsverhütungsregeln einschließlich Radarplotten
- • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
- • Umweltschutz: MARPOL und Helsinki-Übereinkommen
- • Verantwortung des Schiffsführers, Seeunfalluntersuchung, Seenotfunk
- • Rechtsfragen im Rahmen der Prüfung an Bord
Wetterkunde
- • Allgemeine Begriffe, Messgeräte und Wetterregeln
- • Wolkenformen und Druckgebilde
- • Regionale Wettererscheinungen wie Mistral und Bora
- • Seewetterberichte, Wetterfax und Wetterkarten auswerten
- • Nebel und Seegang
- • Wetterkunde
Die amtlichen Prüfungsinhalte
Verbindlich geregelt sind die Prüfungsinhalte in Anlage 1 der Durchführungsrichtlinien zur Sportseeschifferscheinverordnung. Dort sind alle Themen der vier Fächer vollständig aufgeführt.
Fach für Fach zum Ziel
Die vier Teilprüfungen lassen sich unabhängig voneinander oder kombiniert ablegen. Wer möchte, arbeitet ein Fach nach dem anderen ab. Zwei Fristen setzen dabei den Rahmen: die Theorie innerhalb von 24 Monaten, die gesamte Prüfung innerhalb von 36 Monaten, gerechnet ab der ersten abgelegten Teilprüfung.
Zugelassene Hilfsmittel in der Theoretischen Prüfung
Was zur Ausbildung gehört und in der Prüfung zugelassen ist
Nicht erlaubt sind eigene Formelsammlungen sowie Laptop, Tablet und Smartphone. Übungskarte, Karte 1 / INT 1 und Begleitheft müssen frei von Markierungen und zusätzlichen Eintragungen sein. Sauber radiert ist zulässig, eingeklebte Seitenreiter im Begleitheft nicht.
Navigation
- • Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
- • Karte 1 / INT 1
- • Begleitheft SSS / SHS ab Stand 2005, mit Formelsammlung, Tidenkurven und nautischen Tafeln
- • Kursdreiecke oder Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistifte
- • Taschenrechner, nicht programmiert und nicht programmierbar
Schifffahrtsrecht
- • Radarplotscheibe als Vordruck
- • Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte
Wetterkunde & Seemannschaft
- • Keine besonderen Hilfsmittel
Zugelassen heißt nicht automatisch geeignet!
Taschenrechner sind erlaubt, allerdings nur nicht programmierbare Modelle.
Unsere Empfehlung: Der Casio FX-991 DE X.
Das Nachfolgemodell FX-991 DE CW ist ebenfalls zugelassen, hat aber eine andere Menüführung.
BEZUGSQUELLEN
Ausbildungsunterlagen und Vordrucke für Unterricht und Prüfung.
im Handel
Ausbildungsunterlagen – Bezug
Im Sailpartner Shop ist die komplette Ausstattung für den SSS zusammengestellt: Karten, Begleitheft, Navigationsbesteck sowie Lehrbuch und Übungsaufgaben. Das spart die Suche nach einzelnen Titeln. Das Lehrbuch für SSS und SHS stammt von Lutz Böhme, der die Fächer auch selbst unterrichtet.
Kostenlos beim Deutschen Segler Verband
Vordrucke & Formblätter
DIE PRAKTISCHE Prüfung
An Bord wird angewendet, was in der Theorie gelernt wurde.
Prüfungsthemen an Bord
- • Seemannschaft: Rettungsmanöver, Notfallmanagement, Handhabung der Yacht, Technik an Bord
- • Navigation: Papierseekarte, ECS, Radar
- • Wetterkunde
- • Schifffahrtsrecht: Fragen an Bord
Worauf es ankommt
Verlangt wird die Umsetzung: Das theoretische Wissen über das Führen einer Yacht in küstennahen Seegewässern muss an Bord angewendet werden. Geprüft wird dabei weniger das eigene Manövrieren als die Führung der Crew.
Der SSS ist auch beschränkt auf Yachten mit Antriebsmaschine erwerbbar, ohne Manöver unter Segel.
Anmeldung, Termine und Gebühren
Die Prüfung wird nicht bei Sailpartner abgelegt, sondern bei der Zentralen Verwaltungsstelle im DSV. Termine, Anmeldung und Gebühren laufen dort zusammen.
Termin und Ort wählen
Alle Prüfungstermine stehen beim Deutschen Segler-Verband. Für SSS und SHS ist der Prüfungsausschuss ZVST zuständig, die Liste lässt sich nach Monat und Ort filtern.
Unterlagen einreichen
Die Anmeldeunterlagen müssen spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin vorliegen: Antrag auf Zulassung, Seemeilennachweis und Nachweis des SBF See.
Bestätigung und Gebühr
Etwa drei Wochen vor dem Termin kommen Benachrichtigung und Rechnung. Die Gebühr muss spätestens zehn Tage vor der Prüfung bezahlt sein.
Prüfungstag
Wer nicht erscheint, zahlt bis zu 25 Euro. Eine nicht bestandene Teilprüfung kann frühestens nach zwei Monaten wiederholt werden.
Was die Prüfung kostet
Die Gebühren setzen sich aus Zulassung, Teilprüfungen und Ausstellung zusammen. Der Betrag hängt von der Kombination der Prüfungsteile ab: eine überlegte Reihenfolge kann Gebühren sparen.
Antragsformulare
Für die Anmeldung
Zulassung Theorie · Zulassung Praxis · Ausstellung · Seemeilennachweis
Später bei Bedarf
Umschreibung · Änderung von Auflagen · Ersatzausfertigung
Häufig gestellte Fragen
Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen
Zulassung und Fristen
Den Nachweis von 1.000 Seemeilen nach Erwerb des SBF See als Wachführer oder dessen Vertreter, davon mindestens 500 vor der theoretischen Prüfung. Mit dem SKS genügen 700 Seemeilen auf Yachten im Seebereich.
Die theoretischen Fächer müssen innerhalb von 24 Monaten bestanden sein, die gesamte Prüfung innerhalb von 36 Monaten. Gerechnet wird ab der ersten abgelegten Teilprüfung.
Ja. Der SKS ist keine Voraussetzung für den SSS. Er reduziert nur den Seemeilennachweis: Mit SKS genügen 700 Seemeilen im Seebereich, ohne ihn sind es 1.000 als Wachführer nach dem SBF See, davon mindestens 500 vor der theoretischen Prüfung.
Rund um die Prüfung
Der Deutsche Segler-Verband veröffentlicht alle Prüfungstermine in einer gemeinsamen Übersicht: DSV-Prüfungstermine
Die Termine für SSS und SHS finden sich unter dem Prüfungsausschuss ZVST, zusätzlich lässt sich nach Monat und Ort filtern.
Nein. Die Teilprüfungen lassen sich einzeln oder kombiniert ablegen, verteilt über bis zu 24 Monate. Viele beginnen mit Seemannschaft und Wetterkunde und nehmen sich Navigation und Schifffahrtsrecht später vor.
Nein. Anders als beim Sportbootführerschein gibt es keinen amtlichen Fragenkatalog, und die Antworten werden frei formuliert. Zur Vorbereitung dienen Übungsaufgaben, die den Prüfungsaufgaben nahekommen..
Das hängt vom Fach ab.Das hängt vom Fach ab.
In der Navigation sind Übungskarte 2656, Karte 1 / INT 1, Begleitheft, Navigationsbesteck und ein nicht programmierbarer Taschenrechner zugelassen.
Im Schifffahrtsrecht wird geplottet, dafür sind die Radarplotscheibe als Vordruck sowie Kursdreiecke, Zirkel und Bleistifte erlaubt.
In Wetterkunde und Seemannschaft sind keine Hilfsmittel vorgesehen.
Nicht erlaubt sind Lehrbücher, eigene Formelsammlungen sowie Laptop, Tablet und Smartphone.
Eine nicht bestandene Teilprüfung kann frühestens nach zwei Monaten wiederholt werden. Die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt, es gelten aber die Fristen von 24 und 36 Monaten.
Ein Nichtantreten gilt nicht als nicht bestanden. Wer sich allerdings nach Ende der Zulassungsfrist abmeldet oder nicht erscheint, zahlt eine Gebühr von bis zu 25 Euro.
Die Gebühren legt die Zentrale Verwaltungsstelle im DSV fest, sie setzen sich aus Zulassung, Teilprüfungen und Ausstellung zusammen. Den aktuellen Betrag ermittelt der Gebührenrechner.
Der Sportseeschifferschein wird nicht von einer Behörde vergeben, sondern von zwei beauftragten Verbänden: dem Deutschen Segler-Verband und dem Deutschen Motoryachtverband. Damit das bundesweit einheitlich abläuft, haben beide gemeinsam einen Lenkungsausschuss eingerichtet. Er besteht aus je zwei Vertretern der Verbände und aus Lehrkräften nautischer Ausbildungsstätten, bestellt die Prüfer und schlägt dem Bundesverkehrsministerium die Leiter der Prüfungsausschüsse vor.
Die Regeln dafür stehen in den Durchführungsrichtlinien, veröffentlicht bei ELWIS, dem Informationssystem der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Lernen und Vorbereitung
Empfehlenswert sind aktuelle Auflagen, da es immer wieder Änderungen gibt. Für Übungskarte und Begleitheft gibt die Zentrale Verwaltungsstelle Mindeststände vor. Wer bereits Unterlagen besitzt, bringt sie am besten zum ersten Unterrichtstag mit: dann lässt sich gemeinsam prüfen, ob sie noch verwendbar sind.
Dieselbe Ausstattung wie in der Prüfung: Übungskarte 2656, Karte 1 / INT 1, Begleitheft, Navigationsbesteck und Taschenrechner. Wer damit von Anfang an arbeitet, muss sich in der Prüfung nicht umgewöhnen. Dazu kommen Lehrbücher und Übungsaufgaben, je nach Fach unterschiedlich.
Im Sailpartner Shop sind alle Ausbildungsunterlagen zusammengestellt, die wir empfehlen und selbst im Unterricht verwenden: von Literatur, Navigationsbesteck, Portland Course Plotter bis zum Manöverboard.
Die Lerngruppen haben eine maximale Größe von 20 Teilnehmern, damit die Interaktion mit den Teilnehmern gut möglich bleibt.
Der Unterricht baut auf den Inhalten des SKS auf. Wer direkt vom SBF See kommt, bringt zwar die Grundlagen mit, sollte sich aber ein paar Themen zusätzlich ansehen, vor allem in der Navigation. Das ist gut zu schaffen und in unseren Kursen keine Seltenheit: Es lohnt sich, das vorher kurz anzusprechen.
Das hängt vom Vorwissen ab. Erfahrungsgemäß kostet die Navigation die meiste Übung, weil unter Zeitdruck gerechnet wird. Schifffahrtsrecht verlangt dagegen vor allem, viele Regeln sicher zu beherrschen.
Das entscheidet jeder selbst. Die Fristen setzen nur den äußeren Rahmen: 24 Monate für die Theorie, 36 Monate für alles. Wer zügig vorgeht, ist in einem Jahr durch, wer nebenbei lernt, nimmt sich mehr Zeit.
Rund um den Führerschein
Für die gewerbliche Nutzung einer Yacht in küstennahen Seegewässern ist er Pflicht. Für Freizeitsegler ist er freiwillig, inhaltlich aber ein deutlicher Schritt über den SKS hinaus.
