Wer MEER Informationen benötigt, ist hier richtig
Sporthochseeschifferschein (SHS)
Amtliche Vorgaben, verständlich erklärt von Ausbildern, die selbst unterrichten.
Voraussetzungen
für den SHS
Gewerblich Pflicht, privat freiwillig
Der Sporthochseeschifferschein ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten unter Segel und mit Motor in der weltweiten Fahrt, also auf allen Meeren. Vorgeschrieben ist er für gewerbsmäßig genutzte Sportboote. Privat bleibt er freiwillig.
Astronavigation und mehr Tiefe
Der SHS baut auf dem Sportseeschifferschein (SSS) auf und geht in allen Fächern noch mal tiefer: internationales Seerecht, tropische Wirbelstürme, die Handhabung von Yachten. Hinzu kommt ein Fach, das in keinem anderen Segelschein vorkommt: die astronomische Navigation. Standortbestimmung mit Sextant, unabhängig von jeder Elektronik.

Die Ausbildung gliedert sich in vier Fächer. Wer die Prüfung ablegen möchte, wird schriftlich in Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde geprüft, dazu kommt die mündliche Prüfung Handhabung von Yachten.
Alle vier Teilprüfungen lassen sich einzeln oder kombiniert ablegen, in beliebiger Reihenfolge innerhalb von 24 Monaten.
Navigation / Astro-Navigation
- • Reiseplanung: terrestrische Navigation mit Gezeiten in europäischen Gewässern, nach SOLAS Kapitel V
- • Koppelnavigation unter Berücksichtigung von Meeresströmen
- • Astronomische Navigation: Koordinatensysteme, Gestirnsarten, Zeitrechnung, Nautisches Jahrbuch, Sextant
- • Gestirnsbeobachtung und astronomische Ortsbestimmung: Sonne, Mond, Planeten, Ort aus mehreren Höhen, Kompasskontrolle
- • Elektronische Navigation: GPS, Radar, NMEA-Schnittstelle, elektronische Seekarte, AIS
Handhabung von Yachten
- • Führung von Yachten: Reiseplanung, Notfallplanung, Manövrieren, Technik an Bord
- • Fahren in schwerem Wetter
- • Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten
Schifffahrtsrecht
- • Kollisionsverhütungsregeln einschließlich Radarplotten
- • Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und nationale Ergänzungsvorschriften
- • Umweltschutz: MARPOL mit Sondergebieten, Helsinki-Übereinkommen
- • Internationales Seerecht: Rechtsstellung des Schiffes, Einteilung der Gewässer, Hohe See
- • Besondere Lagen: Drogenhandel, Gewaltakte auf See, Einschleicher
- • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem
Wetterkunde
- • Planetarisches Windsystem
- • Zyklonen und Antizyklonen
- • Tropische Wirbelstürme und außergewöhnliche Wetterlagen
- • Meereskunde: Seegang und Meeresströme
- • Auswerten von Wettermeldungen, Wetterkarten und Pilot Charts
Die amtlichen Prüfungsinhalte
Verbindlich geregelt sind die Prüfungsinhalte in Anlage 3 der Durchführungsrichtlinien zur Sportseeschifferscheinverordnung, veröffentlicht bei ELWIS, dem Informationsservice der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Dort sind alle Themen der vier Fächer vollständig aufgeführt.
Fach für Fach zum Ziel
Die vier Teilprüfungen lassen sich unabhängig voneinander oder kombiniert ablegen. Wer möchte, arbeitet ein Fach nach dem anderen ab. Zwei Fristen setzen dabei den Rahmen: alle Teilprüfungen innerhalb von 24 Monaten, gerechnet ab der ersten bestandenen Teilprüfung, und eine Wiederholung frühestens nach zwei Monaten.
Zugelassene Hilfsmittel in der Prüfung
Was in der Ausbildung genutzt und in der Prüfung zugelassen ist.
Nicht erlaubt sind eigene Formelsammlungen sowie Laptop, Tablet und Smartphone. Übungskarte, Karte 1 / INT 1 und Begleitheft müssen frei von Markierungen und zusätzlichen Eintragungen sein. Sauber radiert ist zulässig, eingeklebte Seitenreiter im Begleitheft nicht.
Navigation / Astro-Navigation
- • Übungskarte BA 2656 Ü, Stand 2005
- • Karte 1 / INT 1
- • Begleitheft SSS / SHS ab Stand 2005, mit Formelsammlung, Tidenkurven und nautischen Tafeln
- • Kursdreiecke oder Portland Course Plotter, Zirkel, Bleistifte
- • Taschenrechner, nicht programmiert und nicht programmierbar
Schifffahrtsrecht
- • Radarplotscheibe als Vordruck
- • Kursdreiecke, Zirkel, Bleistifte
Handhabung von Yachten & Wetterkunde
- • Keine besonderen Hilfsmittel
Zugelassen heißt nicht automatisch geeignet!
Taschenrechner sind erlaubt, allerdings nur nicht programmierbare Modelle.
Unsere Empfehlung: Der Casio FX-991 DE X.
Das Nachfolgemodell FX-991 DE CW ist ebenfalls zugelassen, hat aber eine andere Menüführung.
Unterlagen und Vordrucke
Was gebraucht wird, und wo es zu bekommen ist.
Im Sailpartner Shop
Das Lehrbuch für SSS und SHS stammt von Lutz Böhme, der die Fächer bei Sailpartner auch selbst unterrichtet. Im Sailpartner Shop steht es zusammen mit der übrigen Ausstattung bereit: Karten, Begleitheft, Navigationsbesteck und Übungsaufgaben, einzeln oder als komplettes Paket.
Kostenlos beim DSV
Anmeldung, Termine und Gebühren
Die Prüfung nimmt die Zentrale Verwaltungsstelle im DSV ab. Dort laufen Termine, Anmeldung und Gebühren zusammen.
Termin und Ort wählen
Alle Prüfungstermine stehen beim Deutschen Segler-Verband. Für den SHS ist der Prüfungsausschuss ZVST zuständig, die Liste lässt sich nach Monat und Ort filtern.
Unterlagen einreichen
Die Anmeldeunterlagen müssen spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin vorliegen: Antrag auf Zulassung, Seemeilennachweis und Nachweis des SSS.
Bestätigung und Gebühr
Etwa drei Wochen vor dem Termin kommen Benachrichtigung und Rechnung. Die Gebühr muss spätestens zehn Tage vor der Prüfung bezahlt sein.
Prüfungstag
Wer nicht erscheint, zahlt bis zu 25 Euro. Eine nicht bestandene Teilprüfung lässt sich frühestens nach zwei Monaten wiederholen
DSV Prüfungsgebühren
Die Gebühren setzen sich aus Zulassung, Theorieprüfung und Erteilung des Führerscheins zusammen. Reisekosten der Prüfungskommission und die Bereitstellung der Prüfungsräume sind darin enthalten.
Antragsformulare
Für die Anmeldung
Zulassung Theorie · Ausstellung · Seemeilennachweis
Später bei Bedarf
Umschreibung · Änderung von Auflagen · Ersatzausfertigung
Häufig gestellte Fragen
Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen
Zulassung und Fristen
1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich, zurückgelegt nach Erwerb des Sportseeschifferscheins. Davon müssen mindestens 500 vor der theoretischen Prüfung nachgewiesen sein. Anders als beim SSS zählt hier ausschließlich der Einsatz als Wachführer, die Vertretung genügt nicht.
Ein Mindestalter von 18 Jahren zum Zeitpunkt der Zulassung, den Sportseeschifferschein für die jeweilige Antriebsart und den Seemeilennachweis. Die Unterlagen gehen spätestens einen Monat vor dem Prüfungstermin an die Zentrale Verwaltungsstelle im DSV.
24 Monate, gerechnet ab der ersten bestandenen Teilprüfung. Danach verfallen bereits bestandene Teile. Eine zweite Frist wie beim SSS entfällt, weil es beim SHS keine praktische Prüfung gibt.
Rund um die Prüfung
Vier. Schriftlich geprüft werden Navigation mit 150 Minuten und 60 Punkten sowie Schifffahrtsrecht und Wetterkunde mit je 45 Minuten und 40 Punkten. Dazu kommt die mündliche Prüfung Handhabung von Yachten. Die Teilprüfungen lassen sich einzeln oder kombiniert ablegen, in beliebiger Reihenfolge.
Nein. Anders als bei SBF, SKS und SSS wird beim SHS nicht an Bord geprüft. Manöver und Handhabung der Yacht werden mündlich abgefragt. Eine praktische Komponente bleibt: Im Anschluss an die schriftliche Navigationsprüfung folgt eine etwa zehnminütige Prüfung am Sextanten mit Messen eines Vertikalwinkels, Bestimmung der Indexberichtigung und Erläuterung weiterer Fehlerquellen. Wer diesen Teil nicht besteht, hat die gesamte Navigationsprüfung nicht bestanden. Ein eigener Sextant ist dafür nicht erforderlich.
Nein. Anders als beim Sportbootführerschein gibt es keinen amtlichen Fragenkatalog, und die Antworten werden frei formuliert. Zur Vorbereitung dienen Übungsaufgaben, die den Prüfungsaufgaben nahekommen..
Eine nicht bestandene Teilprüfung kann frühestens nach zwei Monaten wiederholt werden. Die Zahl der Versuche ist nicht begrenzt, es gilt aber die Frist von 24 Monaten ab der ersten bestandenen Teilprüfung.
Ein Nichtantreten gilt nicht als nicht bestanden. Wer sich allerdings nach Ende der Zulassungsfrist abmeldet oder nicht erscheint, zahlt eine Gebühr von bis zu 25 Euro.
Die Gebühren legt die Zentrale Verwaltungsstelle im DSV fest. Sie setzen sich aus Zulassung, Teilprüfungen und Erteilung des Führerscheins zusammen. Der Gesamtbetrag hängt davon ab, wie die vier Teilprüfungen verteilt werden: zwei oder mehr Fächer an einem Tag kosten weniger als dieselben Fächer einzeln.
Der Sportseeschifferschein wird nicht von einer Behörde vergeben, sondern von zwei beauftragten Verbänden: dem Deutschen Segler-Verband und dem Deutschen Motoryachtverband. Damit das bundesweit einheitlich abläuft, haben beide gemeinsam einen Lenkungsausschuss eingerichtet. Er besteht aus je zwei Vertretern der Verbände und aus Lehrkräften nautischer Ausbildungsstätten, bestellt die Prüfer und schlägt dem Bundesverkehrsministerium die Leiter der Prüfungsausschüsse vor.
Die Regeln dafür stehen in den Durchführungsrichtlinien, veröffentlicht bei ELWIS, dem Informationssystem der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.
Lernen und Vorbereitung
Oft ja. Bei Übungskarte und Begleitheft kommt es auf den Stand an, bei Lehrbüchern auf die Auflage. Wer schon Unterlagen aus dem SSS hat, bringt sie zum ersten Unterrichtstag mit. Dann schauen wir gemeinsam drauf und ergänzen nur, was wirklich fehlt.
Dieselbe Ausstattung wie in der Prüfung: Übungskarte 2656, Karte 1 / INT 1, Begleitheft, Navigationsbesteck und Taschenrechner. Wer damit von Anfang an arbeitet, muss sich in der Prüfung nicht umgewöhnen. Dazu kommen Lehrbücher und Übungsaufgaben, je nach Fach unterschiedlich.
Im Sailpartner Shop sind alle Ausbildungsunterlagen zusammengestellt, die wir empfehlen und selbst im Unterricht verwenden: von Literatur, Navigationsbesteck, Portland Course Plotter bis zum Manöverboard.
Den größten Anteil nimmt die Astronavigation ein, weil sie ein neues Themengebiet ist und Rechenroutine verlangt. Schifffahrtsrecht und Wetterkunde bauen auf bekanntem SSS-Wissen auf und gehen in die Tiefe. Wer regelmäßig übt, kommt gut durch.
Ja. Der SSS ist Zulassungsvoraussetzung und damit die Grundlage. Der Unterricht knüpft daran an und geht in allen Fächern tiefer. Neu ist allein die Astronavigation.
Wenn der SSS schon länger zurückliegt, lohnt es sich, einzelne Module daraus aufzufrischen. Der SHS setzt dieses Wissen voraus. Wer weiß, wo noch Lücken sind, kann einzelne SSS-Module gezielt dazubuchen.
Das entscheidet jeder selbst. Die Frist setzt nur den äußeren Rahmen: 24 Monate ab der ersten bestandenen Teilprüfung. Wer zügig vorgeht, ist in einem Jahr durch, wer nebenbei lernt, nimmt sich mehr Zeit. Die Kurstermine helfen bei der Planung.
Rund um den Führerschein
Für gewerbsmäßig genutzte Sportboote in der weltweiten Fahrt ist er Pflicht, ebenso zum Führen bestimmter Traditionsschiffe. Für Freizeitsegler ist er freiwillig, inhaltlich aber ein deutlicher Schritt über den SSS hinaus.
Der SHS-Schein gilt für die weltweite Fahrt auf allen Meeren, der Sportseeschifferschein (SSS) für küstennahe Seegewässer bis 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Inhaltlich geht der SHS in allen Fächern tiefer: internationales Seerecht, tropische Wirbelstürme, Handhabung von Yachten. Hinzu kommt die astronomische Navigation, die in keinem anderen Segelschein vorkommt. Formal unterscheiden sich beide auch im Ablauf: Der SSS schließt mit einer praktischen Prüfung an Bord ab, der SHS mit einer mündlichen Prüfung an Land.
